Standesamt Hollingstedt (Eider)

Anschrift

Standesamt Hollingstedt (Eider)
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt


Mail:
standesamt@hollingstedt-eider.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hollingstedt (Eider) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hollingstedt-eider.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hollingstedt (Eider).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hollingstedt (Eider)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Hollingstedt (Eider) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hollingstedt (Eider) geboren sind.

Im Weiteren sind mehrere generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Hollingstedt (Eider) das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Hollingstedt (Eider) eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hollingstedt (Eider)

Definition

Eine Heirat bestimmt eine amtliche, vorwiegend legitim zugestandene, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Amt in Hollingstedt (Eider) einleiten und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Hollingstedt (Eider) antreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Kopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Hollingstedt (Eider) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.