Standesamt Bösdorf

Anschrift

Standesamt Bösdorf
Schloßberg 3-4
24306 Plön


Mail:
info@ploen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bösdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 22) 50 57 21
E-Mail: info@ploen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bösdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bösdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bösdorfgeborene Personen beim Standesamt Bösdorf zu beantragen.

Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Bösdorf die Geburtsurkunde aus. Es finden sich variantenreiche Typen von Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Bösdorf eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bösdorf

Definition

Eine Heirat benennt eine amtliche, zumeist rechtlich zugestandene, belegte Basis einer Beziehung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Bösdorf aufnehmen und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Generell müssen Sie selbst bei der Behörde in Bösdorf antreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Ihr Standesamt in Bösdorf berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bösdorf zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Bösdorf

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
28 m ü. NHN

Fläche
36,76 km2

Einwohner
8943 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
243 Einwohner je km2

Postleitzahl
24306

Vorwahl
04522

KFZ Kennzeichen
PLÖ

Gemeindeschlüssel
01 0 57 057

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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