Standesamt Norderstedt

Anschrift

Standesamt Norderstedt
Rathausallee 50
22846 Norderstedt


Mail:
standesamt@norderstedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:30 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Norderstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 40) 53 59 58 11
E-Mail: standesamt@norderstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Norderstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Norderstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Norderstedt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Norderstedt eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige ein paar grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Norderstedt das Dokument aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Kategorien von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Norderstedt eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Norderstedt

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine dokumentierte, gewöhnlich legitim zulässige, verankerte Erklärung einer Beziehung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Amt in Norderstedt einleiten und die dafür wichtigen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Norderstedt auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Norderstedt antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Belege gefordert sein! Das Standesamt in Norderstedt informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.