Standesamt Heiligenstedten

Anschrift

Standesamt Heiligenstedten
Markt 1
25524 Itzehoe


Mail:
standesamtswesen@itzehoe.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heiligenstedten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 48 21) 60 32 54
E-Mail: standesamtswesen@itzehoe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heiligenstedten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Heiligenstedten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Heiligenstedten geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Heiligenstedten beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Heiligenstedten das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Sorten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet für unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Heiligenstedten einen Ersatz bitten. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Heiligenstedten

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine behördliche, meistenteils juristisch legale, gesicherte Begründung einer Bindung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt Heiligenstedten einleiten und die hierfür relevanten Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Heiligenstedten erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Heiligenstedten sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Heiligenstedten beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Heiligenstedten zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Heiligenstedten

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
22 m ü. NHN

Fläche
28,54 km2

Einwohner
31.855 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1116 Einwohner je km2

Postleitzahl
25524

Vorwahl
04821

KFZ Kennzeichen
IZ

Gemeindeschlüssel
01 0 61 046

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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