Standesamt Schmilau

Anschrift

Standesamt Schmilau
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg


Mail:
standesamt@ratzeburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schmilau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 41) 8 00 01 57
E-Mail: standesamt@ratzeburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schmilau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schmilau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Schmilau ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schmilau geboren sind.

Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Schmilau die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Typen von Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird bei diverse administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Schmilau einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schmilau

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine erklärte, zumeist zulässig geregelte, gestärkte Bestätigung eines Verbunds beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Amt in Schmilau aufnehmen und die dazu relevanten Dokumente beschaffen. Unbedingt müssen Sie offiziell bei der Behörde in Schmilau auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Das Trauamt in Schmilau stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Schmilau

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
36 m ü. NHN

Fläche
30,29 km2

Einwohner
14.418 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
476 Einwohner je km2

Postleitzahl
23909

Vorwahl
04541

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 100

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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