Standesamt Holm (Südholstein)

Anschrift

Standesamt Holm (Südholstein)
Amtsstraße 12
25436 Moorrege


Mail:
standesamt@holm-suedholstein.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Holm (Südholstein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@holm-suedholstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Holm (Südholstein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Holm (Südholstein)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Holm (Südholstein)geboren wurden, beim Standesamt Holm (Südholstein) beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Praxis besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Holm (Südholstein) die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Typen der Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Holm (Südholstein) eine neue Urkunde bitten. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Holm (Südholstein)

Definition

Eine Ehe bildet eine begründete, meistenteils gerecht zugestandene, gesicherte Grundlage eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Holm (Südholstein) anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Holm (Südholstein) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Standesamt in Holm (Südholstein) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Holm (Südholstein) zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.