Standesamt Ecklak

Anschrift

Standesamt Ecklak
Kohlmarkt 25
25554 Wilster


Mail:
standesamt@wilster.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ecklak vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wilster.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ecklak.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ecklak

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Ecklak ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ecklak geboren sind.

Nachstehend sind einige wenige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Ecklak das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Formen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Ecklak einen Ersatz ersuchen. Hierfür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ecklak

Definition

Eine Heirat benennt eine amtliche, zumeist rechtlich erlaubte, festgemachte Bestätigung einer Verbindung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Ecklak einleiten und die hierbei erforderlichen Dokumente beschaffen. Generell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Ecklak vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Trauamt in Ecklak berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ecklak zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Ecklak

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
2 m ü. NHN

Fläche
2,71 km2

Einwohner
4342 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1602 Einwohner je km2

Postleitzahl
25554

Vorwahl
04823

KFZ Kennzeichen
IZ

Gemeindeschlüssel
01 0 61 113

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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