Standesamt Oersberg

Anschrift

Standesamt Oersberg
Reeperbahn 2
24376 Kappeln


Mail:
standesamt@kappeln.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oersberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kappeln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oersberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oersberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Oersberg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oersberg geboren sind.

Im Folgenden sind mehrere Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Oersberg die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Sorten der Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht zu mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Oersberg einen Ersatz anfordern. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oersberg

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, vorwiegend rechtlich erlaubte, verankerte Begründung einer Vereinigung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt Oersberg anzeigen und die hierfür wichtigen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Oersberg vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Oersberg antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Trauamt in Oersberg informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Oersberg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Oersberg

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
10 m ü. NHN

Fläche
43,33 km2

Einwohner
8573 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
198 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SL

Gemeindeschlüssel
01 0 59 045

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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