Standesamt Ringsberg
Anschrift
Standesamt Ringsberg
Süderende 1
24977 Langballig
Mail: standesamt@ringsberg.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ringsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ringsberg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ringsberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Ringsberg
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Ringsberggeboren wurden, beim Standesamt Ringsberg beantragt werden.
Anbei einige wenige grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Ringsberg die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Arten von Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Ringsberg eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Ringsberg
Definition
Eine Hochzeit benennt eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich statthafte, gesicherte Kennzeichung einer Verbindung zweier zusammengehörender Menschen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Ringsberg anmelden und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Ringsberg antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Ringsberg antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt wichtig sein! Das Standesamt in Ringsberg ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Ringsberg
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Ringsberg auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Langballig.
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