Standesamt Husum
Anschrift
Standesamt Husum
Zingel 10
25813 Husum
Mail: info@husum.de
Öffnungszeiten*:
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 07:00 – 16:00
Freitag: 08:30 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Husum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 48 41) 66 63 50
E-Mail: info@husum.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Husum.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Husum
Definition
Eine Trauung benennt eine anerkannte, zumeist gesetzlich statthafte, gesicherte Begründung einer Verbindung von paarigen Personen.
Beschreibung
Die Verlobten können die Eheschließung beim Amt in Husum anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. holen. Generell müssen Sie direkt beim Amt in Husum auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Husum antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Husum. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Husum angemeldet werden.
Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.
Unterlagen
In der Norm sind folgende Bescheinigungen einzureichen:
Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Husum ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Husum zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Husum
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
14 m ü. NHN
Fläche
25,8 km2
Einwohner
23.478 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
910 Einwohner je km2
Postleitzahl
25813
Vorwahl
04841
KFZ Kennzeichen
NF
Gemeindeschlüssel
01 0 54 056
Bürgermeister
Uwe Schmitz (parteilos)
Landesportal Schleswig-Holstein
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Husum
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Stadtgeschichte
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