Standesamt Niendorf/ Stecknitz

Anschrift

Standesamt Niendorf/ Stecknitz
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln


Mail:
elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niendorf/ Stecknitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 42) 80 31 47
E-Mail: elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niendorf/ Stecknitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niendorf/ Stecknitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Niendorf/ Stecknitz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Niendorf/ Stecknitz geboren sind.

Hier einige einige wenige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Niendorf/ Stecknitz das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Kategorien von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Niendorf/ Stecknitz einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niendorf/ Stecknitz

Definition

Eine Vermählung benennt eine behördliche, vorwiegend juristisch geregelte, belegte Grundlage einer Verbindung zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Amt in Niendorf/ Stecknitz einleiten und die dafür notwendigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Niendorf/ Stecknitz vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht in Niendorf/ Stecknitz sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für das Recht der Trauung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Standesamt in Niendorf/ Stecknitz klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Niendorf/ Stecknitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Niendorf/ Stecknitz

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
25,05 km2

Einwohner
19.329 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
772 Einwohner je km2

Postleitzahl
23879

Vorwahl
04542

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 090

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Niendorf/ Stecknitz

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Wegweiser:

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