Standesamt Großhansdorf

Anschrift

Standesamt Großhansdorf
Barkholt 64
22927 Großhansdorf


Mail:
standesamt@grosshansdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großhansdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grosshansdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großhansdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großhansdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Großhansdorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Großhansdorf beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Großhansdorf das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Kategorien von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet zu diverse administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Großhansdorf eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großhansdorf

Definition

Eine Heirat bestimmt eine begründete, weitgehend zulässig zulässige, belegte Form eines Bündnisses zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung bei der Behörde in Großhansdorf anzeigen und die dazu notwendigen Dokumente beziehen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Großhansdorf auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Großhansdorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Großhansdorf schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.