Standesamt Windeby

Anschrift

Standesamt Windeby
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde


Mail:
stadt@eckernfoerde.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Donnerstag: 08:00 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Windeby vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 43 51) 71 03 41
E-Mail: stadt@eckernfoerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Windeby.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Windeby

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Windeby ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Windeby geboren sind.

Im Weiteren sind einige wenige Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können ebenso die Eltern persönlich die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Windeby das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Typen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Windeby eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Windeby

Definition

Eine Hochzeit benennt eine amtliche, zumeist gerecht zulässige, festgemachte Form eines Verbunds beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Windeby aufnehmen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig im Windeby vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Amt in Windeby berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Windeby zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Windeby

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
3 m ü. NHN

Fläche
21,58 km2

Einwohner
21.573 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1000 Einwohner je km2

Postleitzahl
24340

Vorwahl
04351

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 043

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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