Standesamt Rabenkirchen-Faulück

Anschrift

Standesamt Rabenkirchen-Faulück
Reeperbahn 2
24376 Kappeln


Mail:
standesamt@kappeln.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rabenkirchen-Faulück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kappeln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rabenkirchen-Faulück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rabenkirchen-Faulück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Rabenkirchen-Faulück ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Rabenkirchen-Faulück geboren sind.

Nachfolgend finden Sie mehrere Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Rabenkirchen-Faulück die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Arten von Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Rabenkirchen-Faulück eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rabenkirchen-Faulück

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, vorwiegend juristisch erlaubte, belegte Erklärung einer Bindung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Amt in Rabenkirchen-Faulück anmelden und die hierbei unerlässlichen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Standesamt Rabenkirchen-Faulück antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Rabenkirchen-Faulück sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Rabenkirchen-Faulück informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rabenkirchen-Faulück zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Rabenkirchen-Faulück

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
10 m ü. NHN

Fläche
43,33 km2

Einwohner
8573 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
198 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SL

Gemeindeschlüssel
01 0 59 045

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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