Standesamt Groß Grönau

Anschrift

Standesamt Groß Grönau
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg


Mail:
standesamt@ratzeburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Grönau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 41) 8 00 01 57
E-Mail: standesamt@ratzeburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Grönau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß Grönau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Groß Grönaugeboren wurden, beim Standesamt Groß Grönau beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Groß Grönau die Urkunde aus. Es finden sich diverse Formen der Geburtsurkunden, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei unterschiedliche administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Groß Grönau einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß Grönau

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, meistenteils rechtlich erlaubte, verankerte Bestätigung eines Verbunds beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung bei der Behörde in Groß Grönau anzeigen und die dazu unerlässlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Groß Grönau erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Amt in Groß Grönau berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Groß Grönau zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Groß Grönau

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
36 m ü. NHN

Fläche
30,29 km2

Einwohner
14.418 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
476 Einwohner je km2

Postleitzahl
23909

Vorwahl
04541

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 100

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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