Standesamt Groß Wittensee

Anschrift

Standesamt Groß Wittensee
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee


Mail:
standesamt@gross-wittensee.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Wittensee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gross-wittensee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Wittensee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß Wittensee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Groß Wittensee ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Groß Wittensee geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Groß Wittensee das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Arten von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Groß Wittensee eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß Wittensee

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine anerkannte, überwiegend rechtlich geregelte, festgemachte Form einer Beziehung beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Standesamt in Groß Wittensee erklären und die dafür wichtigen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Groß Wittensee auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Groß Wittensee ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Groß Wittensee schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.