Standesamt Nienbüttel

Anschrift

Standesamt Nienbüttel
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld


Mail:
Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nienbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 40) 83 03 71 41
E-Mail: Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nienbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nienbüttel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Nienbüttelgeborene Personen beim Standesamt Nienbüttel zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Nienbüttel die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Versionen der Geburtsurkunden, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Falls die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Nienbüttel eine neue Urkunde bitten. Dafür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nienbüttel

Definition

Eine Hochzeit benennt eine erklärte, meistens juristisch statthafte, gestärkte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Nienbüttel anzeigen und die dazu notwendigen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig im Nienbüttel erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Heirat verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Amt in Nienbüttel beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Nienbüttel zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Nienbüttel

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
21 m ü. NHN

Fläche
9,99 km2

Einwohner
19.402 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1942 Einwohner je km2

Postleitzahl
22869

Vorwahl
040

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 044

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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