Standesamt Klein Nordende

Anschrift

Standesamt Klein Nordende
Schulstraße 15 – 17
25335 Elmshorn


Mail:
standesamt@elmshorn.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klein Nordende vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 21) 23 12 60
E-Mail: standesamt@elmshorn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klein Nordende.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Klein Nordende

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Klein Nordendegeboren wurden, beim Standesamt Klein Nordende beantragt werden.

Anbei zahlreiche Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Klein Nordende die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Formen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Klein Nordende eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Klein Nordende

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine dokumentierte, überwiegend legitim rechtmäßige, gesicherte Basis eines Beisammenseins von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Klein Nordende aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere holen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Klein Nordende erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Klein Nordende sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Trauamt in Klein Nordende klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Klein Nordende zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Klein Nordende

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
3 m ü. NHN

Fläche
21,36 km2

Einwohner
50.141 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2347 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
04121

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 015

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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