Standesamt Altenmoor

Anschrift

Standesamt Altenmoor
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)


Mail:
standesamt@altenmoor.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altenmoor vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenmoor.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altenmoor.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Altenmoor

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Altenmoorgeborene Personen beim Standesamt Altenmoor zu beantragen.

Anbei zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Altenmoor die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Versionen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird bei diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Altenmoor einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Altenmoor

Definition

Eine Heirat beschreibt eine begründete, meistenteils gesetzlich rechtmäßige, untermauerte Basis einer Bindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Altenmoor einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Altenmoor vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Altenmoor sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente notwendig sein! Ihr Standesamt in Altenmoor beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Altenmoor zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.