Standesamt Prisdorf

Anschrift

Standesamt Prisdorf
Hauptstraße 60
25462 Rellingen


Mail:
standesamt@prisdorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Prisdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@prisdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Prisdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Prisdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Prisdorfgeboren wurden, beim Standesamt Prisdorf beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie mehrere generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Prisdorf die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Arten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Prisdorf eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Prisdorf

Definition

Eine Trauung beschreibt eine dokumentierte, meistenteils rechtlich rechtmäßige, gefestigte Grundlage einer Vereinigung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt Prisdorf anmelden und die hierbei erforderlichen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Prisdorf auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Prisdorf antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Prisdorf informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Prisdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.