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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt stadt.de vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

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Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt stadt.de.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt stadt.de

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, weitgehend rechtlich statthafte, belegte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in stadt.de anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu besorgen. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in stadt.de auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in stadt.de antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür ein paar Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim Heiratsamt stadt.de. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt stadt.de angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

Stammen Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung vereinbaren.

Unterlagen

Meist sind folgende Belege abzugeben:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen vonnöten sein! Ihr Standesamt in stadt.de informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt stadt.de zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
stadt.de

Bundesland

Regierungsbezirk

Kreis
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Höhe
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Fläche
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Einwohner
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Bevölkerungsdichte
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Postleitzahl
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Vorwahl
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KFZ Kennzeichen
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Gemeindeschlüssel
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Bürgermeister
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