Standesamt Ahrensfelde

Anschrift

Standesamt Ahrensfelde
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde


Mail:
standesamt@ahrensfelde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ahrensfelde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ahrensfelde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ahrensfelde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ahrensfelde

Definition

Eine Ehe bildet eine bewiesene, weitgehend rechtlich legale, gestärkte Begründung einer Beziehung zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung bei der Behörde in Ahrensfelde erklären und die hierbei unerlässlichen Dokumente besorgen. Generell müssen Sie direkt beim Standesamt Ahrensfelde vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Ahrensfelde antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dafür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten bei der Behörde in Ahrensfelde. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Ahrensfelde angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Papiere vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Ahrensfelde informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ahrensfelde zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Ahrensfelde

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ahrensfelde

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Ahrensfelde.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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