Standesamt Müncheberg

Anschrift

Standesamt Müncheberg
Rathausstr. 1
15374 Müncheberg


Mail:
karen-thau@stadt-muencheberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Müncheberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 34 32) 8 11 28
E-Mail: karen-thau@stadt-muencheberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Müncheberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Müncheberg

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich legale, untermauerte Erklärung einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Müncheberg erklären und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie selber im Müncheberg antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Müncheberg sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim Standesamt Müncheberg. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Müncheberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die Ehe im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Urkunden zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Trauamt in Müncheberg informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Müncheberg

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Märkisch-Oderland

    Höhe
    65 m ü. NHN

    Fläche
    152,29 km2

    Einwohner
    7042 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    46 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15374

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MOL, FRW, SEE, SRB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 64 317

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Müncheberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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