Standesamt Zehdenick

Anschrift

Standesamt Zehdenick
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick


Mail:
standesamt@zehdenick.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zehdenick vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 07) 4 68 41 58
E-Mail: standesamt@zehdenick.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zehdenick.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Zehdenick

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine behördliche, meistens gesetzlich zulässige, gesicherte Form einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Amt in Zehdenick aufnehmen und die dafür wichtigen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich beim Standesamt Zehdenick erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Zehdenick sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Zehdenick . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Zehdenick angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Papiere einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten notwendig sein! Das Stadtbüro in Zehdenick informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Zehdenick zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Zehdenick

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberhavel

    Höhe
    50 m ü. NHN

    Fläche
    223,06 km2

    Einwohner
    13.222 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    59 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16792

    Vorwahl
    03307

    KFZ Kennzeichen
    OHV

    Gemeindeschlüssel
    12 0 65 356

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Zehdenick

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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