Standesamt Potsdam
Anschrift
Standesamt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Mail: standesamt@rathaus.potsdam.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Öffnungszeiten:*
Montag: 09:00 – 12:00 Dienstag: 09:00 – 18:00 Mittwoch: 09:00 – 12:00 Donnerstag: 09:00 – 16:00 Freitag:*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Potsdam vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 31) 2 89 11 12
E-Mail: standesamt@rathaus.potsdam.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Potsdam.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Potsdam
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Potsdam erklären und die dazu erforderlichen Dokumente erhalten. Grundsätzlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Potsdam antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Potsdam antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an das Paar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Stadtbüro in Potsdam beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Potsdam
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
32 m ü. NHN
Fläche
188,24 km2
Einwohner
183.154 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
973 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
P
Gemeindeschlüssel
12 0 54 000
Landesportal Brandenburg
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Potsdam
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Potsdam.
Stadtgeschichte
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Potsdam auf Wikipedia.
Wegweiser:
Startseite » Brandenburg » Standesamt Potsdam