Standesamt Potsdam

Anschrift

Standesamt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam


Mail:
standesamt@rathaus.potsdam.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 18:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 16:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Potsdam vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 31) 2 89 11 12
E-Mail: standesamt@rathaus.potsdam.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Potsdam.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Potsdam

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Potsdam geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Potsdam eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Potsdam die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen der Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet zu diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Potsdam eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Potsdam

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine amtliche, gewöhnlich zulässig zulässige, gefestigte Form eines Bündnisses gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Potsdam anzeigen und die hierfür wichtigen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Standesamt Potsdam vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Potsdam antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Standesamt in Potsdam klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Potsdam zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Potsdam

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
32 m ü. NHN

Fläche
188,24 km2

Einwohner
183.154 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
973 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
P

Gemeindeschlüssel
12 0 54 000

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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