Standesamt Potsdam

Anschrift

Standesamt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam


Mail:
standesamt@rathaus.potsdam.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00 Dienstag: 09:00 – 18:00 Mittwoch: 09:00 – 12:00 Donnerstag: 09:00 – 16:00 Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Potsdam vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 31) 2 89 11 12
E-Mail: standesamt@rathaus.potsdam.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Potsdam.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Potsdam

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, meistenteils zulässig rechtmäßige, verankerte Erklärung einer Vereinigung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Potsdam erklären und die dazu erforderlichen Dokumente erhalten. Grundsätzlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Potsdam antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Potsdam antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Potsdam. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Potsdam angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Bescheinigungen vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Stadtbüro in Potsdam beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Potsdam zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Potsdam

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    32 m ü. NHN

    Fläche
    188,24 km2

    Einwohner
    183.154 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    973 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    P

    Gemeindeschlüssel
    12 0 54 000

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    Landesportal Brandenburg

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    Potsdam

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