Standesamt Golßen

Anschrift

Standesamt Golßen
Hauptstraße 41
15938 Golßen


Mail:
standesamt@golssen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Golßen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@golssen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Golßen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Golßen

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, zumeist rechtlich geregelte, festgemachte Kennzeichung eines Beisammenseins von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt in Golßen einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. holen. Unbedingt müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Golßen vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Golßen antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Golßen. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Ehenschließung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten in Golßen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege vorzuweisen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Golßen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Golßen zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Golßen

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Dahme-Spreewald

    Höhe
    58 m ü. NHN

    Fläche
    63,68 km2

    Einwohner
    2484 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    39 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15938

    Vorwahl
    35452

    KFZ Kennzeichen
    LDS, KW, LC, LN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 61 164

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Golßen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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