Standesamt Steinreich

Anschrift

Standesamt Steinreich
Hauptstraße 41
15938 Golßen


Mail:
standesamt@golssen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinreich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@golssen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinreich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinreich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Steinreich geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Steinreich beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Steinreich die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Kategorien von Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Steinreich eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinreich

Definition

Eine Ehe benennt eine erklärte, meistens gesetzlich geregelte, verankerte Begründung einer Vereinigung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Steinreich erklären und die dafür unerlässlichen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Steinreich erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Standesamt in Steinreich berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Steinreich schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Steinreich

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Dahme-Spreewald

Höhe
58 m ü. NHN

Fläche
63,68 km2

Einwohner
2484 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
39 Einwohner je km2

Postleitzahl
15938

Vorwahl
35452

KFZ Kennzeichen
LDS, KW, LC, LN

Gemeindeschlüssel
12 0 61 164

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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