Standesamt Lübbenau/Spreewald

Anschrift

Standesamt Lübbenau/Spreewald
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald


Mail:
standesamt@luebbenau-spreewald.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lübbenau/Spreewald vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 42) 8 51 81
E-Mail: standesamt@luebbenau-spreewald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lübbenau/Spreewald.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lübbenau/Spreewald

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Lübbenau/Spreewaldgeboren wurden, beim Standesamt Lübbenau/Spreewald beantragt werden.

Hier sind verschiedene Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Lübbenau/Spreewald das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Kategorien der Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird zu verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Lübbenau/Spreewald einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lübbenau/Spreewald

Definition

Eine Ehe beschreibt eine begründete, zumeist zulässig statthafte, verankerte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Vermählung beim Standesamt in Lübbenau/Spreewald anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Amt in Lübbenau/Spreewald erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Lübbenau/Spreewald antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Lübbenau/Spreewald stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lübbenau/Spreewald zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Lübbenau/Spreewald

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Oberspreewald-Lausitz

Höhe
52 m ü. NHN

Fläche
139,51 km2

Einwohner
15.761 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
113 Einwohner je km2

Postleitzahl
3222

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
OSL, CA, SFB

Gemeindeschlüssel
12 0 66 196

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Lübbenau/Spreewald

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