Standesamt Lübbenau/Spreewald

Anschrift

Standesamt Lübbenau/Spreewald
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald


Mail:
standesamt@luebbenau-spreewald.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lübbenau/Spreewald vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 42) 8 51 81
E-Mail: standesamt@luebbenau-spreewald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lübbenau/Spreewald.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lübbenau/Spreewald

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, zumeist rechtens zugestandene, verankerte Grundlage eines Verbunds von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Amt in Lübbenau/Spreewald einleiten und die hierbei relevanten Dokumente holen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Lübbenau/Spreewald erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Lübbenau/Spreewald antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Lübbenau/Spreewald . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Hochzeit anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Lübbenau/Spreewald gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen fixen Tag für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Urkunden abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Lübbenau/Spreewald berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lübbenau/Spreewald zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Lübbenau/Spreewald

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberspreewald-Lausitz

    Höhe
    52 m ü. NHN

    Fläche
    139,51 km2

    Einwohner
    15.761 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    113 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3222

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OSL, CA, SFB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 66 196

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    Landesportal Brandenburg

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    Lübbenau/Spreewald

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