Standesamt Elsterwerda

Anschrift

Standesamt Elsterwerda
Hauptstr. 12
04910 Elsterwerda


Mail:
standesamt@elsterwerda.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00 Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 17:00 Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elsterwerda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 33) 65-0
E-Mail: standesamt@elsterwerda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elsterwerda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Elsterwerda

Definition

Eine Trauung bildet eine erklärte, zumeist juristisch statthafte, gefestigte Grundlage einer Bindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Elsterwerda erklären und die hierbei notwendigen Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie persönlich im Elsterwerda erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Elsterwerda sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim Heiratsamt Elsterwerda. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Elsterwerda angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Urkunden einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Standesamt in Elsterwerda klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Elsterwerda

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Elbe-Elster

    Höhe
    90 m ü. NHN

    Fläche
    40,58 km2

    Einwohner
    7805 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    192 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4910

    Vorwahl
    03533

    KFZ Kennzeichen
    EE, FI, LIB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 62 124

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Elsterwerda

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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