Standesamt Niederer Fläming

Anschrift

Standesamt Niederer Fläming
Hauptstr. 48-49
15936 Dahme/Mark


Mail:
amt@dahme.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederer Fläming vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 54 51) 9 81-0
E-Mail: amt@dahme.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederer Fläming.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederer Fläming

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Niederer Fläminggeborene Personen beim Standesamt Niederer Fläming zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Niederer Fläming das Dokument aus. Es gibt mannigfaltige Sorten von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird benötigt zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Niederer Fläming eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederer Fläming

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine amtliche, zumeist gerecht statthafte, gefestigte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Amt in Niederer Fläming aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente holen. Unbedingt sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Niederer Fläming vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen notwendig sein! Das Trauamt in Niederer Fläming klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Niederer Fläming zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Niederer Fläming

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Teltow-Fläming

Höhe
87 m ü. NHN

Fläche
162,59 km2

Einwohner
4805 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
30 Einwohner je km2

Postleitzahl
15936

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
TF

Gemeindeschlüssel
12 0 72 053

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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