Standesamt Schlieben

Anschrift

Standesamt Schlieben
Herzberger Str. 7
04936 Schlieben


Mail:
amt-schlieben@t-online.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 12:30 – 16:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 / 12:30 – 18:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 12:30 – 16:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 12:30 – 16:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schlieben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 53 61) 3 56-0
E-Mail: amt-schlieben@t-online.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schlieben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schlieben

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine begründete, vorwiegend juristisch erlaubte, untermauerte Begründung einer Vereinigung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Schlieben anzeigen und die dazu notwendigen Papiere beziehen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Schlieben auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Schlieben sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Schlieben . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Schlieben angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Bescheinigungen abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt gewünscht sein! Das Standesamt in Schlieben ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schlieben zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Schlieben

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Elbe-Elster

    Höhe
    89 m ü. NHN

    Fläche
    78,65 km2

    Einwohner
    2393 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    30 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4936

    Vorwahl
    35361

    KFZ Kennzeichen
    EE, FI, LIB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 62 445

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schlieben

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    Stadtgeschichte

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