Standesamt Falkenberg/Elster

Anschrift

Standesamt Falkenberg/Elster
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda


Mail:
standesamt@badliebenwerda.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 16:00 Dienstag: 08:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Falkenberg/Elster vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 53 41) 15 51 27
E-Mail: standesamt@badliebenwerda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Falkenberg/Elster.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Falkenberg/Elster

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine behördliche, meistenteils zulässig geregelte, gesicherte Erklärung eines Bündnisses von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Falkenberg/Elster erklären und die dafür relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Falkenberg/Elster vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Falkenberg/Elster antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Falkenberg/Elster . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Falkenberg/Elster angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen eruieren und einen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Dokumente abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Standesamt in Falkenberg/Elster berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Falkenberg/Elster

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Elbe-Elster

    Höhe
    86 m ü. NHN

    Fläche
    138,88 km2

    Einwohner
    9242 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    67 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    35341

    KFZ Kennzeichen
    EE, FI, LIB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 62 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Falkenberg/Elster

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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