Standesamt Bernau bei Berlin

Anschrift

Standesamt Bernau bei Berlin
Zepernicker Chaussee 45
16321 Bernau bei Berlin


Mail:
standesamt@bernau-bei-berlin.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bernau bei Berlin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 38) 36 52 60
E-Mail: standesamt@bernau-bei-berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bernau bei Berlin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bernau bei Berlin

Definition

Eine Ehe definiert eine erklärte, meistenteils zulässig zulässige, gesicherte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Amt in Bernau bei Berlin aufnehmen und die hierfür notwendigen Nachweise. holen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Bernau bei Berlin erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden bei der Behörde in Bernau bei Berlin. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bernau bei Berlin angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Belege notwendig sein! Ihr Trauamt in Bernau bei Berlin ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bernau bei Berlin schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Bernau bei Berlin

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Barnim

    Höhe
    68 m ü. NHN

    Fläche
    104,17 km2

    Einwohner
    42.054 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    404 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16321

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BAR, BER, EW

    Gemeindeschlüssel
    12 0 60 020

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bernau bei Berlin

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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