Standesamt Hennigsdorf

Anschrift

Standesamt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf


Mail:
standesamt@hennigsdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hennigsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 02) 87 73 00
E-Mail: standesamt@hennigsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hennigsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hennigsdorf

Definition

Eine Verehelichung definiert eine anerkannte, überwiegend rechtens rechtmäßige, gestärkte Begründung eines Beisammenseins beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt in Hennigsdorf erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Hennigsdorf vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Hennigsdorf antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dafür mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Hennigsdorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Hennigsdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hennigsdorf

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberhavel

    Höhe
    33 m ü. NHN

    Fläche
    31,47 km2

    Einwohner
    26.515 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    843 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16761

    Vorwahl
    03302

    KFZ Kennzeichen
    OHV

    Gemeindeschlüssel
    12 0 65 136

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hennigsdorf

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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