Standesamt Rietz-Neuendorf

Anschrift

Standesamt Rietz-Neuendorf
Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf


Mail:
standesamt@rietz-neuendorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rietz-Neuendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rietz-neuendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rietz-Neuendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rietz-Neuendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Rietz-Neuendorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Rietz-Neuendorf geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können ebenso die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Rietz-Neuendorf die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Sorten der Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Rietz-Neuendorf eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rietz-Neuendorf

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend juristisch geregelte, belegte Begründung eines Beisammenseins von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Rietz-Neuendorf aufnehmen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Rietz-Neuendorf auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Rietz-Neuendorf sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Hochzeitsamt in Rietz-Neuendorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Rietz-Neuendorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.