Standesamt Forst (Lausitz)

Anschrift

Standesamt Forst (Lausitz)
Lindenstr. 10-12
03149 Forst (Lausitz)


Mail:
standesamt@forst-lausitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Forst (Lausitz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 62) 98 91 44
E-Mail: standesamt@forst-lausitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Forst (Lausitz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Forst (Lausitz)

Definition

Eine Vermählung definiert eine bewiesene, vorwiegend gerecht legale, belegte Basis eines Verbunds zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt in Forst (Lausitz) aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Forst (Lausitz) auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten bei der Behörde in Forst (Lausitz). Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Forst (Lausitz) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Belege darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Standesamt in Forst (Lausitz) ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Forst (Lausitz) zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Forst (Lausitz)

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Spree-Neiße

    Höhe
    72 m ü. NHN

    Fläche
    110,7 km2

    Einwohner
    17.545 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    158 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3149

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SPN, FOR, GUB, SPB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 71 076

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Forst (Lausitz)

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