Standesamt Ziesar

Anschrift

Standesamt Ziesar
Mühlentor 15 A
14793 Ziesar


Mail:
amt@ziesar.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ziesar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 38 30) 65 41 04
E-Mail: amt@ziesar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ziesar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ziesar

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, vorwiegend rechtens geregelte, belegte Begründung einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Ziesar erklären und die hierbei wichtigen Nachweise. holen. Unbedingt müssen Sie direkt beim Amt in Ziesar vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Ziesar sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehenschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Ziesar gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien darzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Ziesar stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Ziesar

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Potsdam-Mittelmark

    Höhe
    55 m ü. NHN

    Fläche
    67,95 km2

    Einwohner
    2514 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    37 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14793

    Vorwahl
    33830

    KFZ Kennzeichen
    PM

    Gemeindeschlüssel
    12 0 69 696

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ziesar

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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