Standesamt Calau

Anschrift

Standesamt Calau
Platz des Friedens 10
03205 Calau


Mail:
becker@calau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Calau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 41) 89 11 61
E-Mail: becker@calau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Calau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Calau

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, weitgehend gerecht zulässige, festgemachte Grundlage einer Vereinigung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Calau einleiten und die hierfür wichtigen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Standesamt Calau auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht in Calau sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Calau angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen fixen Tag für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Bescheinigungen abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Calau klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Calau zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Calau

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberspreewald-Lausitz

    Höhe
    93 m ü. NHN

    Fläche
    163,49 km2

    Einwohner
    7650 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    47 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3205

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OSL, CA, SFB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 66 052

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    Landesportal Brandenburg

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    Calau

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