Standesamt Zossen

Anschrift

Standesamt Zossen
Marktplatz 20
15806 Zossen


Mail:
vl-standesamt@svzossen.brandenburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zossen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 77) 3 04 05 40
E-Mail: vl-standesamt@svzossen.brandenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zossen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Zossen

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine anerkannte, gewöhnlich legitim legale, gesicherte Basis eines Beisammenseins zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt Zossen erklären und die dazu notwendigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Zossen auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Zossen antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Zossen angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Zossen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Zossen schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Zossen

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Teltow-Fläming

    Höhe
    38 m ü. NHN

    Fläche
    180,39 km2

    Einwohner
    20.130 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    112 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15806

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    TF

    Gemeindeschlüssel
    12 0 72 477

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Zossen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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