Standesamt Petershagen/Eggersdorf

Anschrift

Standesamt Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf


Mail:
standesamt@petershagen-eggersdorf.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Petershagen/Eggersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@petershagen-eggersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Petershagen/Eggersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Petershagen/Eggersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Petershagen/Eggersdorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Petershagen/Eggersdorf geboren sind.

Im Folgenden sind einige wenige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Petershagen/Eggersdorf die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen der Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Petershagen/Eggersdorf eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Petershagen/Eggersdorf

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine dokumentierte, gewöhnlich zulässig statthafte, festgemachte Begründung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt Petershagen/Eggersdorf anmelden und die hierfür wichtigen Nachweise. beziehen. Generell sollten Sie selber im Petershagen/Eggersdorf erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Petershagen/Eggersdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Petershagen/Eggersdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Petershagen/Eggersdorf

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Petershagen/Eggersdorf auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Petershagen/Eggersdorf

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Petershagen/Eggersdorf.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Brandenburg: