Standesamt Niemegk

Anschrift

Standesamt Niemegk
Großstr. 6
14823 Niemegk


Mail:
standesamt@amt-niemegk.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niemegk vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 38 43) 6 27 33
E-Mail: standesamt@amt-niemegk.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niemegk.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Niemegk

Definition

Eine Trauung bestimmt eine behördliche, gewöhnlich rechtlich erlaubte, gestärkte Erklärung einer Beziehung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Amt in Niemegk anzeigen und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie selber im Niemegk vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Niemegk angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Schreiben vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Standesamt in Niemegk informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Niemegk zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Niemegk

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Potsdam-Mittelmark

    Höhe
    75 m ü. NHN

    Fläche
    45,12 km2

    Einwohner
    2042 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    45 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14823

    Vorwahl
    33843

    KFZ Kennzeichen
    PM

    Gemeindeschlüssel
    12 0 69 448

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Niemegk

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