Standesamt Königs Wusterhausen

Anschrift

Standesamt Königs Wusterhausen
Schloßstr. 3
15711 Königs Wusterhausen


Mail:
standesamt@stadt-kw.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00 Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 13:00 – 17:00 Freitag: 07:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königs Wusterhausen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 75) 27 35 01
E-Mail: standesamt@stadt-kw.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königs Wusterhausen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Königs Wusterhausen

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine bewiesene, meistens rechtlich rechtmäßige, gesicherte Form einer Bindung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Amt in Königs Wusterhausen anmelden und die dazu wichtigen Nachweise. holen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst bei der Behörde in Königs Wusterhausen erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Königs Wusterhausen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim Heiratsamt Königs Wusterhausen. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Königs Wusterhausen gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Königs Wusterhausen klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Königs Wusterhausen

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Dahme-Spreewald

    Höhe
    36 m ü. NHN

    Fläche
    96,04 km2

    Einwohner
    38.283 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    399 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03375

    KFZ Kennzeichen
    LDS, KW, LC, LN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 61 260

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Königs Wusterhausen

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    Stadtgeschichte

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