Standesamt Nauen

Anschrift

Standesamt Nauen
Rathausplatz 1
14641 Nauen


Mail:
standesamt@nauen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nauen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 21) 40 82 20
E-Mail: standesamt@nauen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nauen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Nauen

Definition

Eine Trauung benennt eine erklärte, gewöhnlich zulässig rechtmäßige, verankerte Bestätigung eines Bündnisses von paarigen Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Nauen einleiten und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Standesamt Nauen auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Nauen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Replikate gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Amt in Nauen berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Nauen zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Nauen

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Havelland

    Höhe
    35 m ü. NHN

    Fläche
    268,15 km2

    Einwohner
    18.854 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    70 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14641

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HVL, NAU, RN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 63 208

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Nauen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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