Standesamt Jänschwalde
Anschrift
Standesamt Jänschwalde
Schulstr. 6
03185 Peitz
Mail: peitz@peitz.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jänschwalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 56 01) 3 81 35
E-Mail: peitz@peitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jänschwalde.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Jänschwalde
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Jänschwalde geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Jänschwalde beantragen.
Anbei verschiedene Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Jänschwalde die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Formen von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Anwendung
Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.
Nachbestellung
Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Jänschwalde einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Jänschwalde
Definition
Eine Trauung bezeichnet eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich geregelte, gestärkte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Jänschwalde einleiten und die dafür notwendigen Unterlagen zu holen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt im Jänschwalde vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Jänschwalde klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Jänschwalde schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Jänschwalde
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Spree-Neiße
Höhe
64 m ü. NHN
Fläche
13,49 km2
Einwohner
4333 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
321 Einwohner je km2
Postleitzahl
3185
Vorwahl
35601
KFZ Kennzeichen
SPN, FOR, GUB, SPB
Gemeindeschlüssel
12 0 71 304
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Jänschwalde auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Peitz.
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