Standesamt Rückersdorf (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Rückersdorf (Brandenburg)
Kindergartenstraße 2a
03253 Schönborn


Mail:
standesamt@rueckersdorf-brandenburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rückersdorf (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rueckersdorf-brandenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rückersdorf (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rückersdorf (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Rückersdorf (Brandenburg) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Rückersdorf (Brandenburg) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Rückersdorf (Brandenburg) die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Arten der Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird bei diverse administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Rückersdorf (Brandenburg) einen Ersatz anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rückersdorf (Brandenburg)

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine anerkannte, überwiegend gesetzlich legale, verankerte Begründung eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Rückersdorf (Brandenburg) einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie selber im Rückersdorf (Brandenburg) antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege erforderlich sein! Das Standesamt in Rückersdorf (Brandenburg) informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Rückersdorf (Brandenburg) zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.