Standesamt Finsterwalde
Anschrift
Standesamt Finsterwalde
Schloßstr. 7/8
03238 Finsterwalde
Mail: standesamt@finsterwalde.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Finsterwalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 35 31) 78 36 30
E-Mail: standesamt@finsterwalde.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Finsterwalde.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Finsterwalde
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Amt in Finsterwalde anzeigen und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Finsterwalde auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen werden weitere Untelagen relevant sein! Das Stadtbüro in Finsterwalde stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Finsterwalde
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Elbe-Elster
Höhe
108 m ü. NHN
Fläche
77,52 km2
Einwohner
15.748 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
203 Einwohner je km2
Postleitzahl
3238
Vorwahl
03531
KFZ Kennzeichen
EE, FI, LIB
Gemeindeschlüssel
12 0 62 140
Landesportal Brandenburg
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Finsterwalde
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Stadtgeschichte
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