Standesamt Finsterwalde

Anschrift

Standesamt Finsterwalde
Schloßstr. 7/8
03238 Finsterwalde


Mail:
standesamt@finsterwalde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Finsterwalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 31) 78 36 30
E-Mail: standesamt@finsterwalde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Finsterwalde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Finsterwalde

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine behördliche, vorwiegend gerecht zulässige, verankerte Basis eines Bündnisses von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Amt in Finsterwalde anzeigen und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Finsterwalde auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen bei der Behörde in Finsterwalde. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Finsterwalde angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen werden weitere Untelagen relevant sein! Das Stadtbüro in Finsterwalde stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Finsterwalde zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Finsterwalde

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Elbe-Elster

    Höhe
    108 m ü. NHN

    Fläche
    77,52 km2

    Einwohner
    15.748 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    203 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3238

    Vorwahl
    03531

    KFZ Kennzeichen
    EE, FI, LIB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 62 140

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Finsterwalde

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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