Standesamt Finsterwalde
Anschrift
Standesamt Finsterwalde
Schloßstr. 7/8
03238 Finsterwalde
Mail: standesamt@finsterwalde.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Finsterwalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 35 31) 78 36 30
E-Mail: standesamt@finsterwalde.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Finsterwalde.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Finsterwalde
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Finsterwaldegeboren wurden, beim Standesamt Finsterwalde beantragt werden.
Nachstehend sind einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Finsterwalde die Urkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Finsterwalde eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Finsterwalde
Definition
Ein Ehebündnis bezeichnet eine dokumentierte, zumeist gesetzlich legale, festgemachte Erklärung eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Finsterwalde anmelden und die hierbei erforderlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Standesamt Finsterwalde auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Finsterwalde informiert Sie gerne!
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Finsterwalde schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Finsterwalde
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Elbe-Elster
Höhe
108 m ü. NHN
Fläche
77,52 km2
Einwohner
15.748 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
203 Einwohner je km2
Postleitzahl
3238
Vorwahl
03531
KFZ Kennzeichen
EE, FI, LIB
Gemeindeschlüssel
12 0 62 140
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