Standesamt Baruth/Mark

Anschrift

Standesamt Baruth/Mark
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark


Mail:
standesamt@stadt-baruth-mark.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Baruth/Mark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 37 04) 9 72 14
E-Mail: standesamt@stadt-baruth-mark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Baruth/Mark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Baruth/Mark

Definition

Eine Heirat bestimmt eine dokumentierte, überwiegend rechtlich zugestandene, festgemachte Form eines Verbunds von paarigen Individuen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Baruth/Mark einleiten und die hierbei relevanten Papiere holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Baruth/Mark erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Standesamt Baruth/Mark. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Baruth/Mark gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Unterschiede zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

Sind Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

Unterlagen

Vorwiegend sind folgende Urkunden vorzulegen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen unerlässlich sein! Ihr Amt in Baruth/Mark informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Baruth/Mark schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Baruth/Mark

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Teltow-Fläming

Höhe
58 m ü. NHN

Fläche
233,83 km2

Einwohner
4294 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
18 Einwohner je km2

Postleitzahl
15837

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
TF

Gemeindeschlüssel
12 0 72 014

Bürgermeister
Peter Ilk

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Brandenburg

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Baruth/Mark

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