Standesamt Altlandsberg

Anschrift

Standesamt Altlandsberg
Berliner Allee 6
15345 Altlandsberg


Mail:
e.kolbe@stadt-altlandsberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altlandsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 34 38) 1 56 31
E-Mail: e.kolbe@stadt-altlandsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altlandsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Altlandsberg

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine erklärte, meistenteils legitim rechtmäßige, verankerte Erklärung eines Bündnisses von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Altlandsberg einleiten und die dafür unerlässlichen Papiere besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Altlandsberg antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Altlandsberg antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Altlandsberg. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Altlandsberg angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland separiert, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Altlandsberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Altlandsberg

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Märkisch-Oderland

    Höhe
    57 m ü. NHN

    Fläche
    106,6 km2

    Einwohner
    9654 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    91 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15345

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MOL, FRW, SEE, SRB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 64 029

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    Landesportal Brandenburg

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    Altlandsberg

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