Standesamt Wittstock/Dosse

Anschrift

Standesamt Wittstock/Dosse
Heiligegeiststr. 19-23
16909 Wittstock/Dosse


Mail:
buergerbuero@wittstock.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wittstock/Dosse vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 94) 42 93 12
E-Mail: buergerbuero@wittstock.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wittstock/Dosse.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wittstock/Dosse

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich geregelte, gestärkte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Wittstock/Dosse erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Wittstock/Dosse vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Wittstock/Dosse sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Wittstock/Dosse. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Wittstock/Dosse angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind darzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Standesamt in Wittstock/Dosse beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wittstock/Dosse zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wittstock/Dosse

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Ostprignitz-Ruppin

    Höhe
    65 m ü. NHN

    Fläche
    420,25 km2

    Einwohner
    13.995 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    33 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16909

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OPR, KY, NP, WK

    Gemeindeschlüssel
    12 0 68 468

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    Wittstock/Dosse

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