Standesamt Wittstock/Dosse
Anschrift
Standesamt Wittstock/Dosse
Heiligegeiststr. 19-23
16909 Wittstock/Dosse
Mail: buergerbuero@wittstock.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wittstock/Dosse vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 33 94) 42 93 12
E-Mail: buergerbuero@wittstock.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wittstock/Dosse.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wittstock/Dosse
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wittstock/Dossegeboren wurden, beim Standesamt Wittstock/Dosse beantragt werden.
Hier einige ein paar grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Wittstock/Dosse das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Kategorien von Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Gebrauch
Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht für verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls einmal die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Wittstock/Dosse eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wittstock/Dosse
Definition
Eine Ehe beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch legale, gesicherte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Wittstock/Dosse aufnehmen und die hierbei erforderlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim Amt in Wittstock/Dosse auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Wittstock/Dosse sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu einige Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Replikate sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Amt in Wittstock/Dosse informiert Sie gerne!
Fristen
Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wittstock/Dosse zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.
Kosten
Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Wittstock/Dosse
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Ostprignitz-Ruppin
Höhe
65 m ü. NHN
Fläche
420,25 km2
Einwohner
13.995 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
33 Einwohner je km2
Postleitzahl
16909
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
OPR, KY, NP, WK
Gemeindeschlüssel
12 0 68 468
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