Standesamt Rhinow

Anschrift

Standesamt Rhinow
Lilienthalstr. 3
14728 Rhinow


Mail:
standesamt@rhinow.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rhinow vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 38 75) 3 66 32
E-Mail: standesamt@rhinow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rhinow.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rhinow

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich legitim statthafte, belegte Grundlage einer Beziehung beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Amt in Rhinow anzeigen und die hierfür relevanten Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Rhinow vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Standesamt Rhinow. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit voranzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Rhinow angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Diskrepanzen bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Bescheinigungen abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Amt in Rhinow klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Rhinow

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Havelland

    Höhe
    30 m ü. NHN

    Fläche
    31,66 km2

    Einwohner
    1593 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    50 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14728

    Vorwahl
    33875

    KFZ Kennzeichen
    HVL, NAU, RN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 63 260

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    Landesportal Brandenburg

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    Rhinow

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